Bewertung beweglicher Wirtschaftsgüter
Professionelle Maschinenbewertung für Unternehmen, Versicherungen & Finanzamt. Zeitwert, Marktwert, Wiederbeschaffungswert. TÜV zertifizierter Sachverständiger.
Inhaltsverzeichnis
1. Wer ist der Sachverständige
Das könnte Ihr Gutachter der beweglichen Wirtschaftsgüter sein
Dieter Arnold, Dipl.-Ing. und TÜV zertifizierter Sachverständiger für:
- Bewertung beweglicher Wirtschaftsgüter / Zubehör nach § 97 BGB
- Maschinen & technische Anlagen, Hotel-, Betriebs-, Büro und Gaststätteneinrichtungen
- Bauschadensgutachten wie Fogging / Schwarzstaub, Schimmel &
- Immobilienbewertung für Immobilien aller Art
Über mich – professionell, vertrauensbildend, SEO-optimiert
Über mich – Dieter Arnold
Dipl.-Ing. - TÜV-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung & Schadenanalysen zu Bau, Fogging-, Schimmel-, Wasser-, und Fäkalienschäden
Ich unterstütze mit meinen Gutachten Eigentümer, Gerichte, Versicherungen und Unternehmen dabei, technische und bauliche Schadensereignsse zuverlässig zu klären.
die Sicherheit schaffen und Entscheidungen ermöglichen.
Meine Arbeitsweise ist gründlich & technisch fundiert. Ich arbeite nach anerkannten Regeln der Technik, mit moderner Messtechnik und einem klar strukturierten Vorgehen. Ob Immobilienbewertung, Wasserschaden, Fogging oder komplexe Bauschäden – jedes Gutachten basiert nicht auf Annahmen sondern nur auf nachvollziehbaren Zahlen, Fakten und Daten.
Unabhängig & integer - Ich vertrete ausschließlich die Wahrheit und die Interessen meiner Auftrag-geber. Keine Bindungen oder Abhängigkeiten, keine Kompromisse bei der Objektivität.
Verständlich erklärt - Technik muss nicht kompliziert sein. Ich lege Wert darauf, Ergebnisse so aufzubereiten, dass sie für jeden Auftraggeber egal ob das für den Laien, eine Versicherung oder ein Gericht gleichermaßen nachvollziehbar ist.
Regional verwurzelt - Ich arbeite seit vielen Jahren in Berlin, Dresden und Cottbus – und kenne die regionalen Märkte, Bauweisen und Besonderheiten sehr genau.
Qualifikationen (Auszug)
- Diplom-Ingenieur, TÜV + IHK + FIS -zertifizierter Sachverständiger
- Spezialisierung: Immobilienbewertung, Bauschäden wie Fogging-, Schimmel-, Fäkalienschäden sowie Wertermittlungen für Zubehör nach § 97 BGB und bautechnische Untersuchungen (Bauthermograf)
- Regelmäßige Fortbildungen und fachliche Weiterqualifikation sind Pflichtprogramm
Warum ich diesen Beruf mache?
Viele Menschen kommen in unser Büro, wenn etwas unklar, strittig oder belastend ist: ein Schaden, ein Streitfall, eine Unsicherheit. Ich sehe meine Aufgabe darin, Ruhe, Klarheit und Struktur in solche Situationen zu bringen. Technische Wahrheit entlastet – und genau das motiviert mich jeden Tag.
Persönlich
Ich arbeite strukturiert, pragmatisch und lösungsorientiert. Humor gehört dazu, aber am Ende zählt die Qualität. Meine Kunden sollen sich darauf verlassen können, dass ich ihr Anliegen ernst nehme und ihnen ehrlich weiterhelfe.
Standorte: Berlin, Dresden, Cottbus
Als TÜV zertifizierter Sachverständiger erstelle ich rechtssichere Bewertungen und Gutachten für alle Arten beweglicher Wirtschaftsgüter. Dazu gehören Maschinen, technische Anlagen, Flurförderfahrzeuge, Büro und IT Ausstattung sowie freistehende Photovoltaikanlagen. Sie erhalten präzise, nachvollziehbare und gerichtsfeste Gutachten für Versicherung, Bilanzierung, Erbschaft, Scheidung, Kauf/Verkauf oder steuerliche Einordnung.
2. Was sind bewegliche Wirtschaftsgüter? (Definition nach § 97 BGB und EStG*)
*EStG - Einkommenssteuergesetz
Bewegliche Wirtschaftsgüter sind selbstständig nutzbare, körperliche Gegenstände, die nicht fest mit einem Gebäude verbunden sind. Sie werden im rechtlichen /steuerlichen Sinn auch nach § 97 BGB als Zubehör bezeichnet.
§ 97 Zubehör
(1) Zubehör sind bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteile der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnis stehen. Eine Sache ist nicht Zubehör, wenn sie im Verkehr nicht als Zubehör angesehen wird.
(2) Die vorübergehende Benutzung einer Sache für den wirtschaftlichen Zweck einer anderen begründet nicht die Zube-höreigenschaft. Die vorübergehende Trennung eines Zubehörstücks von der Hauptsache hebt die Zubehöreigenschaft nicht auf.
Diese Legaldefinition des § 97 Abs. 1 Satz 1 BGB ist zwar leicht zu verstehen, bereitet jedoch bei der Anwendung im Alltag Schwierigkeiten. Das liegt vor allem an den Regelungen.
Mit § 97 Abs. 1 Satz 2 BGB soll klargestellt werden, dass zum Zubehör jene Sachen nicht gehören, die im Rechtsverkehr nicht als Zubehör betrachtet werden. Was nach allgemeinem Verständnis (Verkehrsauffassung) als Zubehör angesehen wird, ist auch Zubehör im Rechtssinne.
Die Folge hieraus kann sein, dass einzelne Sachen in bestimmten Regionen Deutschlands als Zubehör angesehen werden, in anderen Regionen wiederum nicht.
In § 97 Abs. 2 BGB geht es um die Dauerhaftigkeit der Beziehung zwischen Zubehör und Hauptsache. Zubehör liegt demnach nicht vor, wenn eine bewegliche Sache nur vorübergehend für den wirtschaftlichen Zweck einer Hauptsache genutzt wird (§ 97 Abs. 2 Satz 1 BGB). Umgekehrt wird die Zubehöreigenschaft nicht aufgehoben, wenn Zubehör von der Hauptsache vorübergehend getrennt wird (§ 97 Abs. 2 Satz 2 BGB).
Typische Beispiele:
Das alles und mehr sind bewegliche Wirtschaftsgüter / Zubehör
- Maschinen & technische Anlagen
- Fahrzeuge & Flurförderzeuge
- Büro und IT Ausstattung
- Werkzeuge & Betriebsausstattung
- freistehende Photovoltaikanlagen
3. Bewertungsanlässe – Wann ist ein Gutachten notwendig
Wertermittlungen für bewegliche Güter sind notwendig
- Bei Versicherungsschäden
- Für Bilanzierungen / Jahresabschlüsse
- Bei Erbschafts-, und Scheidungsstreitigkeiten
- Die richtigen Kauf-, und/oder Verkaufspreise
- Zu Insolvenzen und Liquidationen
- Zur Ermittlung steuerlicher Einordnungen (AfA, IAB, GWG)
Bildergalerie
- Maschinenbewertung & technische Anlagen – rechtssicher & nachvollziehbar
- Ich bewerte Maschinen und technische Anlagen aller Art – von Einzelmaschinen bis zu kompletten Produktionslinien.
4. Bewertungsmethoden
- Verkehrswert-, Zeitwert-, Restwertmethoden - arithmetisch und degressiv
- Marktwert
- Wiederbeschaffungswert
- Substanzwert, Schrottwert
- Funktionsprüfung
- technische Restlebensdauer
Zeitwert
Der Zeitwert beschreibt den aktuellen Wert eines gebrauchten Gegenstands unter Berücksichtigung von Alter, Abnutzung, technischem Zustand und Marktgängigkeit. Er ergibt sich häufig aus dem Wiederbeschaffungswert minus Wertminderung.
Marktwert
Der Marktwert ist der Preis, der am freien Markt realistischer Weise erzielbar wäre. Er basiert auf vergleichbaren Angeboten, Verkäufen und Marktbeobachtungen und spiegelt die tatsächliche Nachfrage wider.
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der benötigt wird, um ein gleichwertiges Objekt in Art, Güte und Funktion heute neu oder gebraucht zu erwerben. Er wird häufig in Versicherungsfällen verwendet.
Substanzwert
Der Substanzwert beschreibt den materiellen Wert der vorhandenen Komponenten, also den Wert der physischen Substanz (Material, Bauteile, Konstruktion). Er wird genutzt, wenn Marktdaten fehlen oder das Objekt individuell gefertigt wurde.
Funktionsprüfung
Die Funktionsprüfung bewertet, ob und in welchem Umfang das Wirtschaftsgut technisch einwandfrei arbeitet.
Sie umfasst u.a.:
- Start-/Laufverhalten
- Bedienfunktionen
- sicherheitsrelevante Komponenten
- Leistungsparameter
Ergebnis: funktionsfähig / eingeschränkt funktionsfähig / nicht funktionsfähig.
Technische Restlebensdauer
Die technische Restlebensdauer ist die voraussichtliche verbleibende Nutzungsdauer, bis das Objekt aufgrund von Verschleiß oder Alter nicht mehr wirtschaftlich oder sicher betrieben werden kann.
Sie basiert auf:
- Herstellerspezifikationen
- tatsächlichem Zustand
- Wartungshistorie
- typischen Lebensdauern vergleichbarer Geräte
Bewertungsumfang
- Identifikation & Dokumentation
- Funktionsprüfung
- technische Lebensdauer
- Marktwertanalyse
- Zeitwert & Wiederbeschaffungswert
Typische Maschinen
- CNC Maschinen
- Produktionsanlagen
- Werkstattmaschinen
- Landmaschinen
- Spezialmaschinen
5. Berechnungsbeispiel
Berechnungsbeispiel: Verkehrswertermittlung VW Transporter
Gegeben:
| Kilometerstand | 121.168 km |
| TÜV | bis 2014 |
| Nutzungsbeginn | 10/2007 |
| Anschaffungswert | 23.500,00 € |
| Korrekturfaktor Industriepreisänderungen | 1,35 |
| Gesamtnutzungsdauer | 5,0 Jahre |
| Restwert | 20,10 % |
Gesucht: Verkehrswert zum Stichtag 10.12.2012
Neuwertermittlung zum Nutzungsbeginn
Der Neuwert des VW Transporters beträgt zum Stichtag gerundet:
Zeitwertermittlung durch arithmetisch degressive Abwertung
* Der Restwert wurde aus der Fahrzeugbewertung eines VW Autohauses als Einkaufswert übernommen. Dieser entspricht dem Zeitwert ohne Händlermarge.
QA2 bis QA5:
| Jahr | Abwertungsquote | Kumulierte Abwertung | Restwert |
|---|---|---|---|
| 1 | 8.991,67 € | 8.991,67 € | 22.708,33 € |
| 2 | 7.193,34 € | 16.185,01 € | 15.514,99 € |
| 3 | 5.395,01 € | 21.580,02 € | 10.119,98 € |
| 4 | 3.596,68 € | 25.176,70 € | 6.523,30 € |
| 5 | 1.798,35 € | 26.975,05 € | 4.724,95 € |
Zusammenfassung
| Anschaffungswert | 31.700,00 € |
| Restwert | 20,10 % |
| Nutzungsdauer | 5 Jahre |
| QA1 | 8.991,67 € |
| QAn | 1.798,33 € |
Der Zeitwert des VW Transporters beträgt zum Stichtag gerundet:
Ermittlung des Verkehrswertes
Der Verkehrswert des VW Transporters beträgt zum Stichtag gerundet:
(in Worten: dreitausendvierhundert Euro)
Legende
| VWF | Verkehrswert bei Betriebsfortführung |
| ZW | Zeitwert |
| ZWAD | Zeitwert arithmetisch degressiv |
| Gf | Gebrauchswertfaktor |
| ZB | Zubehörfaktor |
| ZS | Zustandsfaktor |
| RP | Reparaturfaktor |
| Ü | Überholungsfaktor |
| AQ | Arbeitsqualitätsfaktor |
| AB | Abwertungsbetrag |
| AW | Anschaffungswert |
| RW | Restwert |
| QAn | Abwertungsquote für n Jahre |
| n | Nutzungsdauer in Jahren |
| Mf | Marktfaktor |
| NWST | Neuwert zum Stichtag |
| AEB | Aufwand für Wiederbeschaffung |
| AWN | Anschaffungswert neu |
6. Häufig gestellte Fragen
- Kaufbelege
- Seriennummern
- Gestellnummern
- Artikelnummern
- Wartungsnachweise
- Herstellerangaben
- Fotos
- Inventarlisten
- Lizenzdokumente (Software)
- Bedienungsanleitungen
- Das Internet zur Vergleichssuche
- Zeitwertanalyse
- Marktwertrecherche
- Substanzwert
- Restwert nach Schaden
- Funktionsprüfung
- technische Restlebensdauer
- Einzelauflistung
- Fotos
- technische Beschreibung
- Zuordnung zum Hauptobjekt
- Wertangabe pro Position
- Funktionsumfang
- Verschleiß
- Betriebsstunden
- Kompatibilität
- Marktpreise für Ersatzteile
- Lizenzstatus
- Softwareversion
- Kompatibilität
- Marktpreise
- Zustand (z.B. Akkus, Peripherie)
- Alter
- Zustand
- Nutzungsintensität
- Marktpreisen
- Verfügbarkeit
- Lieferzeiten
- Nachfrage
- und Ersatzteilpreise
- neutral bewerten kann, was unabhängige oft nicht können
- eben unabhängig ist
- rechtssichere Dokumentationen liefern muss
- Marktkenntnis besitzt
- Versicherungen und Gerichte anerkennen seine Gutachten