Bewertung beweglicher Wirtschaftsgüter

Professionelle Maschinenbewertung für Unternehmen, Versicherungen & Finanzamt. Zeitwert, Marktwert, Wiederbeschaffungswert. TÜV zertifizierter Sachverständiger.

1. Wer ist der Sachverständige

Gutachter Dieter Arnold

Das könnte Ihr Gutachter der beweglichen Wirtschaftsgüter sein

Dieter Arnold, Dipl.-Ing. und TÜV zertifizierter Sachverständiger für:

  • Bewertung beweglicher Wirtschaftsgüter / Zubehör nach § 97 BGB
  • Maschinen & technische Anlagen, Hotel-, Betriebs-, Büro und Gaststätteneinrichtungen
  • Bauschadensgutachten wie Fogging / Schwarzstaub, Schimmel &
  • Immobilienbewertung für Immobilien aller Art

Über mich – professionell, vertrauensbildend, SEO-optimiert

Über mich – Dieter Arnold

Dipl.-Ing. - TÜV-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung & Schadenanalysen zu Bau, Fogging-, Schimmel-, Wasser-, und Fäkalienschäden

Ich unterstütze mit meinen Gutachten Eigentümer, Gerichte, Versicherungen und Unternehmen dabei, technische und bauliche Schadensereignsse zuverlässig zu klären.

Mein Anspruch ist klar:
praxisorientierte,
realitätsnahe,
präzise,
unabhängige und
plausible
Gutachten.

die Sicherheit schaffen und Entscheidungen ermöglichen.

Meine Arbeitsweise ist gründlich & technisch fundiert. Ich arbeite nach anerkannten Regeln der Technik, mit moderner Messtechnik und einem klar strukturierten Vorgehen. Ob Immobilienbewertung, Wasserschaden, Fogging oder komplexe Bauschäden – jedes Gutachten basiert nicht auf Annahmen sondern nur auf nachvollziehbaren Zahlen, Fakten und Daten.

Unabhängig & integer - Ich vertrete ausschließlich die Wahrheit und die Interessen meiner Auftrag-geber. Keine Bindungen oder Abhängigkeiten, keine Kompromisse bei der Objektivität.

Verständlich erklärt - Technik muss nicht kompliziert sein. Ich lege Wert darauf, Ergebnisse so aufzubereiten, dass sie für jeden Auftraggeber egal ob das für den Laien, eine Versicherung oder ein Gericht gleichermaßen nachvollziehbar ist.

Regional verwurzelt - Ich arbeite seit vielen Jahren in Berlin, Dresden und Cottbus – und kenne die regionalen Märkte, Bauweisen und Besonderheiten sehr genau.

Qualifikationen (Auszug)

  • Diplom-Ingenieur, TÜV + IHK + FIS -zertifizierter Sachverständiger
  • Spezialisierung: Immobilienbewertung, Bauschäden wie Fogging-, Schimmel-, Fäkalienschäden sowie Wertermittlungen für Zubehör nach § 97 BGB und bautechnische Untersuchungen (Bauthermograf)
  • Regelmäßige Fortbildungen und fachliche Weiterqualifikation sind Pflichtprogramm

Warum ich diesen Beruf mache?

Viele Menschen kommen in unser Büro, wenn etwas unklar, strittig oder belastend ist: ein Schaden, ein Streitfall, eine Unsicherheit. Ich sehe meine Aufgabe darin, Ruhe, Klarheit und Struktur in solche Situationen zu bringen. Technische Wahrheit entlastet – und genau das motiviert mich jeden Tag.

Persönlich

Ich arbeite strukturiert, pragmatisch und lösungsorientiert. Humor gehört dazu, aber am Ende zählt die Qualität. Meine Kunden sollen sich darauf verlassen können, dass ich ihr Anliegen ernst nehme und ihnen ehrlich weiterhelfe.

Standorte: Berlin, Dresden, Cottbus

Als TÜV zertifizierter Sachverständiger erstelle ich rechtssichere Bewertungen und Gutachten für alle Arten beweglicher Wirtschaftsgüter. Dazu gehören Maschinen, technische Anlagen, Flurförderfahrzeuge, Büro und IT Ausstattung sowie freistehende Photovoltaikanlagen. Sie erhalten präzise, nachvollziehbare und gerichtsfeste Gutachten für Versicherung, Bilanzierung, Erbschaft, Scheidung, Kauf/Verkauf oder steuerliche Einordnung.

2. Was sind bewegliche Wirtschaftsgüter? (Definition nach § 97 BGB und EStG*)

*EStG - Einkommenssteuergesetz

Bewegliche Wirtschaftsgüter sind selbstständig nutzbare, körperliche Gegenstände, die nicht fest mit einem Gebäude verbunden sind. Sie werden im rechtlichen /steuerlichen Sinn auch nach § 97 BGB als Zubehör bezeichnet.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 97 Zubehör

(1) Zubehör sind bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteile der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnis stehen. Eine Sache ist nicht Zubehör, wenn sie im Verkehr nicht als Zubehör angesehen wird.

(2) Die vorübergehende Benutzung einer Sache für den wirtschaftlichen Zweck einer anderen begründet nicht die Zube-höreigenschaft. Die vorübergehende Trennung eines Zubehörstücks von der Hauptsache hebt die Zubehöreigenschaft nicht auf.

Diese Legaldefinition des § 97 Abs. 1 Satz 1 BGB ist zwar leicht zu verstehen, bereitet jedoch bei der Anwendung im Alltag Schwierigkeiten. Das liegt vor allem an den Regelungen.

Mit § 97 Abs. 1 Satz 2 BGB soll klargestellt werden, dass zum Zubehör jene Sachen nicht gehören, die im Rechtsverkehr nicht als Zubehör betrachtet werden. Was nach allgemeinem Verständnis (Verkehrsauffassung) als Zubehör angesehen wird, ist auch Zubehör im Rechtssinne.

Die Folge hieraus kann sein, dass einzelne Sachen in bestimmten Regionen Deutschlands als Zubehör angesehen werden, in anderen Regionen wiederum nicht.

In § 97 Abs. 2 BGB geht es um die Dauerhaftigkeit der Beziehung zwischen Zubehör und Hauptsache. Zubehör liegt demnach nicht vor, wenn eine bewegliche Sache nur vorübergehend für den wirtschaftlichen Zweck einer Hauptsache genutzt wird (§ 97 Abs. 2 Satz 1 BGB). Umgekehrt wird die Zubehöreigenschaft nicht aufgehoben, wenn Zubehör von der Hauptsache vorübergehend getrennt wird (§ 97 Abs. 2 Satz 2 BGB).

Typische Beispiele:

Die Drehmaschine im Betrieb
Die Drehmaschine im Betrieb
Die Tiefkühlzelle als Gaststättenzubehör
Die Tiefkühlzelle als Gaststättenzubehör
Die Gaststätteneinrichtung
Die Gaststätteneinrichtung
Die Hotelaustattung
Die Hotelaustattung
Hausrat
Hausrat
Büroeinrichtungen
Büroeinrichtungen

Das alles und mehr sind bewegliche Wirtschaftsgüter / Zubehör

  • Maschinen & technische Anlagen
  • Fahrzeuge & Flurförderzeuge
  • Büro und IT Ausstattung
  • Werkzeuge & Betriebsausstattung
  • freistehende Photovoltaikanlagen
Wenn Sie jetzt Fragen an uns haben
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0172 – 953 96 34
Wir antworten am gleichen Tag

3. Bewertungsanlässe – Wann ist ein Gutachten notwendig

Wertermittlungen für bewegliche Güter sind notwendig

  • Bei Versicherungsschäden
  • Für Bilanzierungen / Jahresabschlüsse
  • Bei Erbschafts-, und Scheidungsstreitigkeiten
  • Die richtigen Kauf-, und/oder Verkaufspreise
  • Zu Insolvenzen und Liquidationen
  • Zur Ermittlung steuerlicher Einordnungen (AfA, IAB, GWG)

Bildergalerie

  • Maschinenbewertung & technische Anlagen – rechtssicher & nachvollziehbar
  • Ich bewerte Maschinen und technische Anlagen aller Art – von Einzelmaschinen bis zu kompletten Produktionslinien.
Maschinenhalle
???? Bild 1 – Maschinenhalle
Fahrzeugbewertung (Nur Flurfördergeräte)
???? Bild 2 Fahrzeugbewertung (Nur Flurfördergeräte)
IT Serverraum
???? Bild 3 – IT Serverraum
PV Anlage freistehend
???? Bild 4 – PV Anlage freistehend

4. Bewertungsmethoden

  • Verkehrswert-, Zeitwert-, Restwertmethoden - arithmetisch und degressiv
  • Marktwert
  • Wiederbeschaffungswert
  • Substanzwert, Schrottwert
  • Funktionsprüfung
  • technische Restlebensdauer

Zeitwert

Der Zeitwert beschreibt den aktuellen Wert eines gebrauchten Gegenstands unter Berücksichtigung von Alter, Abnutzung, technischem Zustand und Marktgängigkeit. Er ergibt sich häufig aus dem Wiederbeschaffungswert minus Wertminderung.

Marktwert

Der Marktwert ist der Preis, der am freien Markt realistischer Weise erzielbar wäre. Er basiert auf vergleichbaren Angeboten, Verkäufen und Marktbeobachtungen und spiegelt die tatsächliche Nachfrage wider.

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der benötigt wird, um ein gleichwertiges Objekt in Art, Güte und Funktion heute neu oder gebraucht zu erwerben. Er wird häufig in Versicherungsfällen verwendet.

Substanzwert

Der Substanzwert beschreibt den materiellen Wert der vorhandenen Komponenten, also den Wert der physischen Substanz (Material, Bauteile, Konstruktion). Er wird genutzt, wenn Marktdaten fehlen oder das Objekt individuell gefertigt wurde.

Funktionsprüfung

Die Funktionsprüfung bewertet, ob und in welchem Umfang das Wirtschaftsgut technisch einwandfrei arbeitet.

Sie umfasst u.a.:

  • Start-/Laufverhalten
  • Bedienfunktionen
  • sicherheitsrelevante Komponenten
  • Leistungsparameter

Ergebnis: funktionsfähig / eingeschränkt funktionsfähig / nicht funktionsfähig.

Technische Restlebensdauer

Die technische Restlebensdauer ist die voraussichtliche verbleibende Nutzungsdauer, bis das Objekt aufgrund von Verschleiß oder Alter nicht mehr wirtschaftlich oder sicher betrieben werden kann.

Sie basiert auf:

  • Herstellerspezifikationen
  • tatsächlichem Zustand
  • Wartungshistorie
  • typischen Lebensdauern vergleichbarer Geräte

Bewertungsumfang

  • Identifikation & Dokumentation
  • Funktionsprüfung
  • technische Lebensdauer
  • Marktwertanalyse
  • Zeitwert & Wiederbeschaffungswert

Typische Maschinen

  • CNC Maschinen
  • Produktionsanlagen
  • Werkstattmaschinen
  • Landmaschinen
  • Spezialmaschinen

5. Berechnungsbeispiel

Berechnungsbeispiel: Verkehrswertermittlung VW Transporter

Gegeben:

Kilometerstand 121.168 km
TÜV bis 2014
Nutzungsbeginn 10/2007
Anschaffungswert 23.500,00 €
Korrekturfaktor Industriepreisänderungen 1,35
Gesamtnutzungsdauer 5,0 Jahre
Restwert 20,10 %

Gesucht: Verkehrswert zum Stichtag 10.12.2012

Neuwertermittlung zum Nutzungsbeginn

AW = AW × IPÄ
AW = 23.500,00 € × 1,35
AW = 31.725,00 €

Der Neuwert des VW Transporters beträgt zum Stichtag gerundet:

31.700,00 €

Zeitwertermittlung durch arithmetisch degressive Abwertung

AWN = 31.700,00 €
AB = AW ? RW
AB = 31.700,00 € ? 4.725,00 €
AB = 26.975,00 €

* Der Restwert wurde aus der Fahrzeugbewertung eines VW Autohauses als Einkaufswert übernommen. Dieser entspricht dem Zeitwert ohne Händlermarge.

QA1 =
2 × AB
n + 1
=
2 × 26.975,00 €
5 + 1
= 8.991,67 €
QAn =
QA1
n
=
8.991,67 €
5
= 1.798,33 €

QA2 bis QA5:

Jahr Abwertungsquote Kumulierte Abwertung Restwert
1 8.991,67 € 8.991,67 € 22.708,33 €
2 7.193,34 € 16.185,01 € 15.514,99 €
3 5.395,01 € 21.580,02 € 10.119,98 €
4 3.596,68 € 25.176,70 € 6.523,30 €
5 1.798,35 € 26.975,05 € 4.724,95 €

Zusammenfassung

Anschaffungswert 31.700,00 €
Restwert 20,10 %
Nutzungsdauer 5 Jahre
QA1 8.991,67 €
QAn 1.798,33 €

Der Zeitwert des VW Transporters beträgt zum Stichtag gerundet:

4.750,00 €

Ermittlung des Verkehrswertes

Gf = ZB × ZS × RP × Ü × AQ
Gf = 1,15 × 0,95 × 0,97 × 1,00 × 1,00
Gf = 1,0597
VWF = ZW × Gf × Mf
VWF = 4.750,00 € × 1,0597 × 0,45
VWF = 3.413,59 €

Der Verkehrswert des VW Transporters beträgt zum Stichtag gerundet:

3.400,00 €

(in Worten: dreitausendvierhundert Euro)

Legende

VWF Verkehrswert bei Betriebsfortführung
ZW Zeitwert
ZWAD Zeitwert arithmetisch degressiv
Gf Gebrauchswertfaktor
ZB Zubehörfaktor
ZS Zustandsfaktor
RP Reparaturfaktor
Ü Überholungsfaktor
AQ Arbeitsqualitätsfaktor
AB Abwertungsbetrag
AW Anschaffungswert
RW Restwert
QAn Abwertungsquote für n Jahre
n Nutzungsdauer in Jahren
Mf Marktfaktor
NWST Neuwert zum Stichtag
AEB Aufwand für Wiederbeschaffung
AWN Anschaffungswert neu

6. Häufig gestellte Fragen

1. Wie alt dürfen Maschinen sein?+
So lange Sie Funktionieren und damit einen Wert haben. Aber auch danach haben sie noch einen Schrottwert, der Erlöse beim Verkauf einbringt.
2. Bewerten Sie auch defekte Maschinen?+
Ja, die haben auch noch einen geminderten Verkehrswert. Es ist der Wert der Maschine ohne den Defekt (das kaputte Teil) zu ermitteln, davon die Kosten der Reparatur abzu-setze, was dann den neuen Verkehrswert der defekten Maschine ergibt. Auch der Erlös aus der Verschrottung der Maschine, wenn sie nicht mehr reparabel ist, ist ein Schrottwert.
3. Können Sie Maschinenparks dokumentieren?+
Ja, ist ein Randgebiet der Bewertung.
4. Was gilt bei beweglichen Wirtschaftsgütern als Zubehör?+
Zubehör umfasst Gegenstände, die dem Hauptobjekt dauer-haft dienen, dessen Nutzung erleichtern oder erweitern - z. B. Werkzeugsets, Anbauteile, Softwarelizenzen, Spezial-aufsätze, Transportgestelle oder Messmittel.
5. Worin unterscheidet sich Zubehör vom Bestandteil?+
Bestandteil: fest verbunden, ohne Zerstörung nicht trennbar
Zubehör: eigenständig, beweglich, funktional zugeordnet, aber nicht zwingend fest verbunden
6. Warum ist die Bewertung von Zubehör wichtig?+
Weil Zubehör den Gesamtwert, die Funktionsfähigkeit und die Einsatzbereitschaft eines Wirtschaftsguts erheblich beeinflussen kann. Versicherungen und Gerichte verlangen eine separate, nachvollziehbare Bewertung.
7. Wird Zubehör immer separat bewertet?+
Ja - Zubehör wird grundsätzlich einzeln erfasst, aber im Gutachten dem Hauptobjekt zugeordnet. So bleibt die Bewertung transparent und rechtssicher.
8. Welche Unterlagen helfen bei der Bewertung von Zubehör?+
  • Kaufbelege
  • Seriennummern
  • Gestellnummern
  • Artikelnummern
  • Wartungsnachweise
  • Herstellerangaben
  • Fotos
  • Inventarlisten
  • Lizenzdokumente (Software)
  • Bedienungsanleitungen
  • Das Internet zur Vergleichssuche
9. Wie wird der Wert von Zubehör ermittelt?+
Je nach Art:
Mittels:
  • Zeitwertanalyse
  • Marktwertrecherche
  • Substanzwert
  • Restwert nach Schaden
  • Funktionsprüfung
  • technische Restlebensdauer
10. Wird Zubehör im Schadenfall separat entschädigt?+
Ja. Versicherungen verlangen meist eine eigenständige Bewertung, da Zubehör oft abweichende Werte, Alterungsprozesse oder Nutzungsgrade hat.
11. Wie wird Zubehör dokumentiert?+
Durch:
  • Einzelauflistung
  • Fotos
  • technische Beschreibung
  • Zuordnung zum Hauptobjekt
  • Wertangabe pro Position
12. Was passiert, wenn Zubehör fehlt oder nicht vollständig ist?+
Das kann den Wiederbeschaffungswert des Hauptobjekts reduzieren oder die Funktionsfähigkeit einschränken oder den Wert zum Schrottwert degradieren, da das Hauptobjekt ggf. ohne das Zubehör vollständig funktionsunfähig ist.
13. Kann Zubehör den Wert eines Hauptobjekts erhöhen?+
Ja - hochwertiges oder seltenes Zubehör steigert den Marktwert deutlich, z.B. Spezialwerkzeuge, Kalibriergeräte, Softwaremodule.
14. Wird defektes Zubehör ebenfalls bewertet?+
Ja. Auch defektes Zubehör erhält einen Restwert, z.B. für Ersatzteile oder Reparaturfähigkeit oder als Erlös aus dem Schrottverkauf.
15. Wie wird Zubehör bei Maschinen bewertet?+
Typische Kriterien:
  • Funktionsumfang
  • Verschleiß
  • Betriebsstunden
  • Kompatibilität
  • Marktpreise für Ersatzteile
16. Wie wird Zubehör bei IT-Technik bewertet?+
  • Lizenzstatus
  • Softwareversion
  • Kompatibilität
  • Marktpreise
  • Zustand (z.B. Akkus, Peripherie)
17. Was gilt für Zubehör bei Fahrzeugen?+
Zubehör wie Dachträger, Anhängerkupplungen, Sonderräder oder Werkzeugkoffer u.v.m. wird separat bewertet, da es oft eigenständige Marktpreise hat.
18. Wie wird Zubehör bei Werkzeugen bewertet?+
Z.B. Akkus, Ladegeräte, Spezialaufsätze, Messmittel - alles wird einzeln erfasst und nach Marktwert oder Zeitwert bewertet.
19. Was gilt für Zubehör, das nachträglich angeschafft wurde?+
Es wird zeitanteilig bewertet, abhängig von:
  • Alter
  • Zustand
  • Nutzungsintensität
  • Marktpreisen
20. Wie wird Zubehör im Rahmen einer Inventarisierung berücksichtigt?+
Zubehör wird als eigene Position geführt, aber dem jeweiligen Hauptobjekt als ggf. Untergruppe zugeordnet.
21. Welche Rolle spielt die technische Restlebensdauer?+
Sie bestimmt, wie lange Zubehör voraussichtlich noch nutzbar ist - wichtig für Zeitwert und Restwert. Ein Wirtschaftsgut, z.B. ein PKw 3 Jahre alt hat noch eine technische Restlebensdauer von vielen Jahren. Der Wagen (Verbrenner) gefällt Ihnen nicht mehr und sie verkaufen Ihnen zugunsten eines neuen PKW (E-Auto), obwohl der Verbrenner Sie noch viele Jahre sicher von A nach B bringen würde. Sie kann sich für Sie als Verlust herausstellen.
22. Wie wird Zubehör bei Erbschaften oder Nachlässen bewertet?+
Zubehör wird vollständig inventarisiert und marktgerecht bewertet, um eine faire Vermö-gensaufteilung zu ermöglichen. Erbschaften, Scheidungen, Brandfällen sind für die Bewertungsmethoden unwichtig, heißt sie sind in diesen Fällen nicht anders.
23. Wie wird Zubehör bei Insolvenzverfahren bewertet?+
Es wird auch einzeln bewertet. Vgl. Antwort Frage 22.
24. Kann Zubehör den Wiederbeschaffungswert erhöhen?+
Ja - wenn Zubehör für die vollständige Nutzung des Hauptobjekts erforderlich ist.
25. Wie wird Zubehör bei gebrauchten Maschinen gehandelt?+
Zubehör beeinflusst den Verkaufspreis, die Attraktivität und die Einsatzbereitschaft erheblich. Es ist meistens auch gebraucht. Die Methoden der Bewertung sind nicht anders als bei den, der gebrauchten Maschinen.
26. Was gilt für Zubehör, das fest verbaut wurde?+
Wenn es ohne Zerstörung nicht entfernbar ist, wird es zum Bestandteil und damit Teil des Hauptobjekts und ist kein Zubehör mehr.
27. Wie wird Zubehör bewertet, das selten oder schwer beschaffbar ist?+
Hier wird der Marktwert durch:
  • Verfügbarkeit
  • Lieferzeiten
  • Nachfrage
  • und Ersatzteilpreise
bestimmt.
28. Warum ist ein unabhängiger Sachverständiger wichtig?+
Weil er:
  • neutral bewerten kann, was unabhängige oft nicht können
  • eben unabhängig ist
  • rechtssichere Dokumentationen liefern muss
  • Marktkenntnis besitzt
  • Versicherungen und Gerichte anerkennen seine Gutachten
Prüfung der CNC-Maschine im Werk

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